Satzung des Vereins
"Deutsch-Philippinischer Kulturkreis"

(Stand März 2004)


§ 1
Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Philippinischer Kulturkreis". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält den Zusatz "e. V.".

  2. Sitz des Vereins ist Braunschweig.

  3. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Gründung und endet am darauffolgenden 31.12. (Rumpfgeschäftsjahr).

§ 2
Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Vertiefung der Freundschaft zwischen deutschen und philippinischen Bürgern, die Förderung der Geselligkeit und Integration der in Braunschweig lebenden philippinischen Bürger und der Unterstützung von Patenschaften und Hilfsprojekten zur Linderung der Not auf den Philippinen.

  2. Durch die in Abs. 1 aufgeführten Zwecke sollen die Kultur und Landschaft der Philippinen in Deutschland vorgestellt werden.

  3. Der Satzungszweck soll durch die Durchführung von eigenen Veranstaltungen, die Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen und Ausflüge zum gemeinsamen Kennenlernen von Deutschland erreicht werden.

§ 3
Einnahmen und Ausgaben

  1. Der Verein strebt keine finanziellen Gewinne an. Überschüsse aus Einnahmen, die von Teilnehmern gesellschaftlicher Veranstaltungen gezahlt werden, dienen zur Abdeckung entstandener Kosten oder bilden eine Rücklage zur Erfüllung des Vereinszwecks, einschliesslich der Unterstützung von Patenschaften und Hilfsprojekten auf den Philippinen.

  2. Der Vorstand kann Personen die Auslagen ersetzen, welche durch ihre erbrachten Leistungen für den Verein verursacht wurden. Diese sollen durch Rechnungen oder durch Versicherung auf Ehrenwort glaubhaft gemacht werden. Die jeweiligen Belege sind den Abrechnungsunterlagen des Vereins hinzuzufügen.


    § 4
    Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus sechs Personen, die Vereinsmitglieder sein müssen:
    a) 1. Vorsitzender
    b) 2. Vorsitzender
    c) 1. Schriftführer
    d) 2. Schriftführer
    e) 1. Kassierer
    b) 2. Kassierer

    Zusätzlich ist ein Kassenprüfer zu wählen. Dieser kann nicht zweimal hintereinander wiedergewählt werden.

    Der 1. und 2. Vorsitzende ist einzeln zur Vertretung des Vereins nach außen berechtigt. Diese können zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderen Vereinsmitgliedern ihre Vollmacht erteilen. Sollte der 1. Vorstizende zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verhindert sein, so tritt der 2. Vorsitzende an seine Stelle. Der Verhinderungsgrund braucht Dritten gegenüber nicht nachgewiesen zu werden.
    Die Führung der Vereinsgeschäfte erfolgt auf der Grundlage der mit einfacher Mehrheit gefassten Beschlüsse des Vorstandes.

  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl oder Wiederwahl erfolgt.

§ 5
Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung an die ordentlichen Mitglieder einzuberufen. Die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung ist der Einladung beizufügen, die als einfachem Brief oder E-mail an die letztbekannte Anschrift / E-mail-Adresse der Mitglieder geschickt werden. Änderungs- / Ergänzungsvorschläge können bis 1 Woche vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.

  2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung
    b) Wahl des Vorstands
    c) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung

  1. Außerordentliche Mitliederversammlungen können auf Antrag von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstandes im gleichen Verfahren wie nach Abs. 1 einberufen werden.

  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Das auf der Mitgliederversammlung zu führende Protokoll wird von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet

  3. Die Schrift- bzw. Protokollführer haben die gefassten Beschlüsse und den Versammlungsablauf über jede Sitzung des Vorstandes zu protokollieren, mindestens Ort und Zeit der Versammlung, Namen des Versammlungsleiters, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Abstimmungsergebnisse und evtl. Satzungsänderungen.


    § 6
    Beschlussfassung

  1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Eine Vertretung durch ein anderes ordentliches Mitglied ist zulässig. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

  2. Für Satzungsänderungen, ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.


§ 7
Mitgliedschaft und Beiträge

  1. Mitglied kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt und auf den Philippinen geboren ist oder mit einer solchen Person verheiratet, verlobt, verschwägert oder verwandt ist. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei und bedarf bei Erwerb oder Beendigung nur einer schriftlichen Willenserklärung.

  2. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn sich das Mitglied nach einem Jahr weder am Vereinsleben beteiligt, noch auf Einladungen reagiert oder sonst ein Zeichen von Aktivität von sich gegeben hat.

  3. Ein Mitglied kann aus dem Vorstand abberufen oder aus dem Verein in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:

  4. Verstoss gegen einen oder mehren Punkten der Satzung

  5. Tätigkeiten, die mit Gesetz und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbaren sind

  6. Vereinsschädigendem Verhalten

    Zur Abberufung bzw. Ausschluss des Mitglieds ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung erforderlich.


    § 8
    Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

  1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienen Mitglieder.

  2. Bei Aufhebung und Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das eventuell vorhandene Vereinsvermögen vollständig einer laufenden Patenschaft bis zum Ende der Ausbildung zu übertragen. Sofern dann noch Vermögen übrig ist, soll es einem gemeinnützigen Hilfsprojekt zur Linderung der Not auf den Philippinen zugute kommen.